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Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-, Landwirtschafts- und Bauausrüstung (im Folgenden „BLB-Protokoll“), das am 22. November 2019 in Pretoria angenommen wurde, leistet einen nützlichen Beitrag zur Regelung dieser Besonderheiten auf internationaler Ebene. Es ist deshalb wünschenswert, dass die Bestimmungen des BLB-Protokolls so bald wie möglich Anwendung finden.
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-,…
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials…
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (im…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Die Union hat in Bezug auf ihre Zuständigkeiten das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommene Protokoll zum Übereinkommen über internationale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.