Erwägungsgrund 1 32022D1108
Am 24. Februar 2022 startete Russland einen unprovozierten und ungerechtfertigten Militärangriff auf die Ukraine. Seit der Invasion der Ukraine durch Russland sind etwa 6,2 Mio. Menschen in die Union geflohen (Stand: 24. Mai 2022). Der Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine stellt im Hinblick auf die Bereitstellung ausreichender humanitärer Hilfe und die Deckung des Grundbedarfs dieser Personen eine Herausforderung für die betroffenen Mitgliedstaaten dar. Die Slowakei, Polen und Tschechien stellten am 27. Februar 2022, am 28. Februar 2022 bzw. am 11. März 2022 jeweils ein Hilfeersuchen gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Notunterkünfte, Unterkunftsartikel, Medikamente und medizinischer Artikel sowie Ausrüstung zur Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Lebensmitteln.