Erwägungsgrund 7 32022D1108
Damit die von den Eingangsabgaben oder von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen für die kostenlose Verteilung an oder Bereitstellung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sie zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass die Gegenstände für andere Zwecke als zur Deckung des Bedarfs der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verwendet werden.