Erwägungsgrund 8 32022D1108
Um die Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen zu gewährleisten, Unregelmäßigkeiten zu verhindern und die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten zu schützen, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Anwendung von Risikomanagement- und einschlägigen Zollkontrollmaßnahmen bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sowie bei der Verwendung und anschließenden Weitergabe der von Eingangsabgaben bzw. der Mehrwertsteuer befreiten Gegenständen an die Ukraine sicherstellen. Die Kommission sollte über die getroffenen Maßnahmen innerhalb der in diesem Beschluss festgelegten Frist informiert werden.