Erwägungsgrund 11 32022D1628
Da die Darlehen nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 mit denselben Risiken für den Unionshaushalt behaftet sind und beide zusammen eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 25 Jahren haben sollten, sollte hinsichtlich des Gesamtbetrags der Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von 6 Mrd. EUR im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses (EU) 2022/1201 eine gemeinsame Methode zur Bewältigung der finanziellen und haushaltspolitischen Auswirkungen gelten. Insbesondere sollte als angemessener Schutz vor der Möglichkeit, dass die Ukraine einige oder alle Darlehen zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht zurückzahlt, die gleiche Haushaltsdeckung festgelegt werden. Die aus dem Unionshaushalt für die beiden Darlehenspakete der außerordentlichen Makrofinanzhilfe bereitgestellten Mittel sollten als integriertes Paket von Dotierungen verwaltet werden. Diese Verwaltung wird die Widerstandsfähigkeit und Flexibilität des Unionshaushalts im Fall von Nichtzahlungen erhöhen. Der Beschluss (EU) 2022/1201 sollte daher entsprechend geändert werden.