Erwägungsgrund 4 32022D1242
Daher ist es aufbauend auf den Erfahrungen, die während der COVID-19-Pandemie bei der erfolgreichen und effizienten Gewährleistung der Kontinuität der Beschlussfassung des Rates gesammelt wurden, angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit künftiger Situationen, die dringendes Handeln erfordern und im Einklang mit der Rolle des AStV, die Arbeiten des Rates vorzubereiten und die Kohärenz der Politiken und Maßnahmen der Union zu wahren, angemessen, vorzusehen, dass Beschlüsse des AStV zur Anwendung des gewöhnlichen schriftlichen Verfahrens nach der Abstimmungsregel gefasst werden sollten, die für den Erlass des betreffenden Gesetzgebungsakts des Rates gilt.