Erwägungsgrund 6 32022D1242
Die Geschäftsordnung des Rates sollte daher gemäß Artikel 240 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert werden.
Die Geschäftsordnung des Rates sollte daher gemäß Artikel 240 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert werden.