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BESCHLUSS (EU) 2022/134 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Januar 2022 zur Aufstellung einheitlicher Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen durch die Europäische Zentralbank zwecks Wahrnehmung der ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates übertragenen Aufgaben (EZB/2022/2)
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