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Die Gruppen setzen sich aus Interessenverbänden zusammen, die keine öffentlichen Einrichtungen und in den in Artikel 1 genannten Bereichen auf Unionsebene tätig sind.
Die Mitgliederorganisationen ernennen ihren Vertreter, der auf der Grundlage der Themen auf der Tagesordnung an den Sitzungen der Gruppen teilnehmen. Auf Wunsch des Vorsitzes können sich Organisationen durch mehr als einen Vertreter vertreten lassen. Jede Organisation verfügt unabhängig von der Zahl der Vertreter über eine Stimme.
Die Mitgliederorganisationen gewährleisten, dass ihre Vertreter ein hohes Maß an Fachwissen einbringen.
Die Mitgliederorganisationen, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zu den Beratungen der Expertengruppe zu leisten, die nach Auffassung der GD AGRI die in Artikel 339 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Bedingungen nicht erfüllen oder die ihr Amt niederlegen, werden nicht mehr zu den Sitzungen der Gruppe eingeladen und können für die verbleibende Dauer ihrer Amtszeit ersetzt werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.