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Die Gruppen werden nach Aufforderung durch die GD AGRI und im Einklang mit den horizontalen Bestimmungen tätig.
Die Sitzungen der Gruppen finden je nach den Umständen grundsätzlich virtuell oder in den Räumlichkeiten der Kommission statt.
Die GD AGRI nimmt die Sekretariatsgeschäfte wahr. An den Arbeiten interessierte Kommissionsbedienstete aus anderen Dienststellen können an den Sitzungen der Gruppen und ihrer Untergruppen teilnehmen.
In Abstimmung mit der GD AGRI kann jede Gruppe mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder beschließen, ihre Beratungen öffentlich abzuhalten.
Die Protokolle über die Erörterungen zu jedem Tagesordnungspunkt und zu den Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichten der einzelnen Gruppen müssen aussagekräftig und vollständig sein. Sie werden vom Sekretariat unter der Verantwortung des/der Vorsitzenden erstellt.
Soweit möglich, nehmen die Gruppen ihre Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichte einvernehmlich an. Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit der Mitglieder entschieden. Mitglieder, die eine Gegenstimme abgegeben oder sich enthalten haben, können verlangen, dass die Gründe für ihren Standpunkt in den Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichten dokumentiert werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.