Erwägungsgrund 7 32022D1368
Um allen Interessenträgern die gleichen Möglichkeiten und die gleiche Vertretung zu bieten, und im Einklang mit den oben genannten horizontalen Bestimmungen und der gängigen Praxis sollte jeder Organisation von Interessenträgern eine einzelne Mitgliedschaft ohne Differenzierung der Sitze zwischen Organisationen gewährt werden. Die Gesamtzahl der Teilnehmenden an den einzelnen Sitzungen kann jedoch von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Tagesordnung der Kommission und der Notwendigkeit, spezifisches Fachwissen einzuholen, geändert werden.