Erwägungsgrund 5 32022D0151
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. September 2021 zu Afghanistan stellte der Rat Folgendes fest: „Seit August 2021 hat die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, unter extremen Bedingungen gemeinsame Anstrengungen unternommen, um Tausende von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Drittstaatsangehörigen zu evakuieren, darunter afghanische Staatsangehörige, die für diplomatische Vertretungen gearbeitet haben, und solche, die aufgrund ihres grundsatzorientierten Eintretens für unsere gemeinsamen Werte gefährdet sind. Damit hat die EU echte Solidarität unter Beweis gestellt.“