Erwägungsgrund 4 32022D0151
In einer Erklärung vom 31. August 2021 zur Lage in Afghanistan stellte der Rat fest: „Die Evakuierung unserer Bürgerinnen und Bürger und, soweit möglich, afghanischer Staatsangehöriger, die mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zusammengearbeitet haben, und ihrer Familien wurde vorrangig durchgeführt und wird fortgesetzt“ werden.