Erwägungsgrund 14 32022D1628
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollte der gemeinsame Dotierungsfonds durch Mittel aufgestockt werden, die den Risiken angemessen sind, die sich aus den Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dieser außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union beispiellosen Umfangs für einen einzigen Begünstigten ergeben. Ohne eine solche Verstärkung könnte die Unterstützung beispiellosen Umfangs, die aufgrund des Bedarfs der Ukraine infolge des Kriegs geboten ist, nicht unter Wahrung der Finanzsicherheit über den Haushalt der Union bereitgestellt werden. Zum Schutz des Unionshaushalts sollte für die außerordentlichen Makrofinanzhilfedarlehen in Höhe von bis zu 6 Mrd. EUR für die Ukraine eine Deckung von 70 % durch eingezahlte Dotierungen (in Höhe von 9 %), die durch Garantien der Mitgliedstaaten zur haushaltsmäßigen Deckung von Verlusten von bis zu 61 % des Darlehenswerts ergänzt werden können, gewährt werden.