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Freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten in Form von Garantien wurden als geeignetes Instrument ermittelt, um zusätzlich zur anfänglich eingezahlten Dotierung Schutz zu bieten. Die Garantien der Mitgliedstaaten sollten freiwillig bereitgestellt werden und eine geeignete Letztsicherung darstellen, die den Unionshaushalt unterstützen, wenn die Dotierungen im gemeinsamen Dotierungsfonds für die finanziellen Verbindlichkeiten nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 vollständig in Anspruch genommen worden sind oder in Anspruch genommen werden sollen. Die Beiträge im Rahmen dieser Garantien sollten abweichend von Artikel 211 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Haushaltsordnung in den Betrag der zulässigen finanziellen Verbindlichkeiten eingeschlossen werden. Abweichend von Artikel 211 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Haushaltsordnung sollten diese Beträge bei der Berechnung der sich aus der Dotierungsquote gemäß Artikel 211 Absatz 1 der Haushaltsordnung ergebenden Dotierung berücksichtigt werden.
über die Einführung der Verpflichtung für Mitgliedstaaten, Abrufen von Garantien seitens der Kommission für die gedeckten Makrofinanzhilfen nachzukommen, sobald…
Abweichend von Artikel 211 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Haushaltsordnung wird der Betrag der Garantien nach Artikel 9 Absatz 1 in den Betrag der…
Die Mitgliedstaaten-Komponente sollte gezielt so ausgestaltet werden, dass Fondsmittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung fallen, oder andere zusätzliche…
Freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten in Form von Garantien wurden als geeignetes Instrument ermittelt, um den Schutz zu bieten, der durch Anleihe- und…
Um die Wirkung der Garantie für Außenmaßnahmen zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen…
Falls die aus Anleihen für außerordentlichen Makrofinanzhilfen für die Ukraine im Rahmen der gedeckten Makrofinanzhilfen entstandenen finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.