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Der Hohe Vertreter sorgt für die Durchführung dieses Beschlusses sowie für seine Kohärenz mit dem außenpolitischen Handeln der Union insgesamt, einschließlich der im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität finanzierten militärischen Unterstützungsmaßnahmen der Union zur Unterstützung der Ukraine.
Unbeschadet der Befehlskette arbeitet der Befehlshaber der EU-Mission eng mit dem Leiter der Delegation der Union in der Ukraine und dem Befehlshaber der Missionseinsatzkräfte der EUAM Ukraine zusammen und stimmen sich mit diesem ab. Der Befehlshaber der EU-Mission sorgt mit Unterstützung der in Artikel 2 Absatz 2 genannten EU-Führungsstruktur für eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den ukrainischen Behörden auf den geeigneten Ebenen.
Die EUMAM Ukraine koordiniert ihre Tätigkeiten mit den bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Ukraine sowie mit anderen gleichgesinnten internationalen Partnern, insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich), Kanada und der Internationalen Geberkoordinierungsstelle (International Donor Coordination Cell/IDCC) sowie dem EUCOM Control Centre Ukraine.
Die EUMAM Ukraine arbeitet mit der NATO, insbesondere der NATO-Sicherheitsunterstützung und -Ausbildung für die Ukraine (NATO Security Assistance and Training for Ukraine, NSATU), unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Transparenz, der Gegenseitigkeit und der Inklusivität sowie der Beschlussfassungsautonomie und der Verfahren beider Organisationen zusammen.
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