Art. 15 32023D0162
Der Hohe Vertreter stellt die Kohärenz der Durchführung dieses Beschlusses mit dem außenpolitischen Handeln der Union insgesamt, einschließlich der Hilfsprogramme der Union, sicher.
Unbeschadet der Anordnungskette handelt der Missionsleiter in enger Abstimmung mit der Delegation der Union in Armenien und mit dem Sonderbeauftragten, um die Kohärenz der Maßnahmen der Union in Armenien sicherzustellen; insbesondere erhält der Missionsleiter vom Leiter der Delegation der Union in Armenien politische Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die Beziehungen zu den Behörden Armeniens und vom Sonderbeauftragten hinsichtlich der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan.
Darüber hinaus hält der Missionsleiter den Leiter der Delegation in Aserbaidschan unbeschadet der Anordnungskette über die Tätigkeiten der Mission auf dem Laufenden und konsultiert ihn in Angelegenheiten, die für Aserbaidschan von Belang sind.
Der Missionsleiter stimmt sich gegebenenfalls mit anderen internationalen Akteuren ab.