Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Arbeitssprachen des Unterausschusses sind Englisch und Armenisch. Die Vertragsparteien können jedoch beschließen, Sitzungen nur in englischer Sprache abzuhalten.
Sofern nichts anderes beschlossen wird, stützt sich der Unterausschuss bei seinen Beratungen auf Unterlagen, die in den genannten Sprachen abgefasst sind.
Der Unterausschuss nimmt Beschlüsse zur Änderung oder Auslegung des Abkommens in den Sprachen des Abkommens an, deren Wortlaut verbindlich ist. Alle anderen Beschlüsse des Unterausschusses werden in den in Absatz 1 genannten Arbeitssprachen gefasst.
Der Ausschuss kann darüber entscheiden, welche der Amtssprachen er bei der Übermittlung von Dokumenten an Organe oder Einrichtungen der Union benutzt.
die Sprache(n) im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a), die diese Behörden für die Anwendung der Artikel 6 bis 10 akzeptieren, sowie die Amtssprache(n),…
Werden einem Ersuchen andere Dokumente beigefügt als die in den Absätzen 1 und 2 genannten, so kann die ersuchte Behörde erforderlichenfalls von der ersuchenden…
Alle gemäß den Artikeln 38 und 39 erforderlichen Unterlagen werden in einer oder mehreren von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprachen erstellt. Die…
Der Unterausschuss ist befugt, in den in Artikel 240 Absatz 3 des Abkommens vorgesehenen Fällen Beschlüsse zu fassen. Der Unterausschuss fasst, wie in Artikel…
Anträge an das Amt, die zu ihrer Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und alle sonstigen Eingaben sind in einer der Amtssprachen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.