Erwägungsgrund 33 32018R1726
In Bezug auf ETIAS sollte Europol bei Sitzungen des Verwaltungsrats Beobachterstatus haben, wenn auf der Tagesordnung Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1240 stehen. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sollte bei Sitzungen des Verwaltungsrats ebenfalls Beobachterstatus haben, wenn auf der Tagesordnung ETIAS betreffende Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung jener Verordnung stehen. Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sollten jeweils einen Vertreter in die aufgrund der vorliegenden Verordnung geschaffene EES-ETIAS-Beratergruppe entsenden können.