Erwägungsgrund 10 32022D2109
Mit den Resolutionsentwürfen OENO-TECHNO 14-567B2, 14-567B4 und 14-567C1 wird die Unterscheidung zwischen Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen für bestimmte önologische Stoffe vorgenommen. Mit den Resolutionsentwürfen OENO-TECHNO 20-684A, 21-689 und 21-708 werden bestimmte bestehende önologischer Verfahren aktualisiert. Mit dem Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 20-684B wird ein neues önologisches Verfahren festgelegt. Mit dem Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 21-707 wird ein bestehendes önologisches Verfahren gestrichen. Entsprechend Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 werden diese Resolutionen Rechtswirkung haben.