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Angesichts der Bedeutung des Ziels der Gewährleistung der Preisstabilität ist die schnellstmögliche Änderung der Preisgestaltung der GLGR III ohne Übergangsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung für die Erreichung der angestrebten Ziele, eine beschleunigte Normalisierung der Finanzierungsbedingungen herbeizuführen und den Umfang der Bilanz des Eurosystems zu verringern. Die Verabschiedung von Übergangsmaßnahmen würde die Wirksamkeit der Änderungen, die dazu führen sollen, dass Banken die Bedingungen für die Kreditvergabe normalisieren, verringern, und Banken zudem weiterhin von einer vorzeitigen Rückzahlung abhalten; es bestünde ferner das Risiko, dass das von der Maßnahme ausgehende Signal abgeschwächt wird. Dieser Beschluss sollte daher aus Gründen der Dringlichkeit umgehend in Kraft treten.
Während die Anhebung der wichtigsten Leitzinsen bisher reibungslos an die privaten Haushalte und Unternehmen im Euro-Währungsgebiet weitergegeben wurde,…
Es wird davon ausgegangen, dass die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Dieser Beschluss soll unverzüglich in Kraft treten, damit den Kreditinstituten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ihre operativen Vorbereitungen für das…
Kreditinstitute, die GLRG-III-Gruppen leiten, welche beabsichtigen, am siebten GLRG III teilzunehmen, haben eine sehr kurze Frist, um die Anerkennung der Gruppe…
Die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz während der Restlaufzeit des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.