Art. 3 32022D0762BESCHLUSS (EU) 2022/762 DES RATES vom 12. Mai 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle in Bezug auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation zur Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0781BESCHLUSS (EU) 2022/781 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0220BESCHLUSS (EU) 2022/220 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2022 über den Standpunkt der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme einer Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu vertreten ist, sowie über die Ernennung eines Vorsitzenden für die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D2524BESCHLUSS (EU) 2022/2524 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0830BESCHLUSS (EU) 2022/830 DES RATES vom 20. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu bestimmten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.