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Die EZB ist zur loyalen Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, einschließlich der nationalen Strafverfolgungsbehörden, verpflichtet. Insbesondere kann die EZB gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1162 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/19) auf Ersuchen einer nationalen Strafverfolgungsbehörde die ihr zur Verfügung stehenden vertraulichen Informationen, die sich auf die Aufgaben, die der EZB durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragen wurden, oder sich auf die Geldpolitik oder andere Aufgaben der EZB im Rahmen des ESZB/Eurosystems beziehen, an die NCA oder NZB zur Offenlegung gegenüber der betreffenden nationalen Strafverfolgungsbehörde unter bestimmten Bedingungen übermitteln.
Auf Ersuchen einer nationalen Strafverfolgungsbehörde kann die EZB ihr zur Verfügung stehende, vertrauliche Informationen, die sich auf die Aufgaben, die der…
Die EZB ersucht die NCAs und NZBen um Zustimmung, die EZB nach Eingang eines Ersuchens einer nationalen Strafverfolgungsbehörde um Offenlegung vertraulicher…
Dieser Beschluss sollte daher die Bedingungen festlegen, die von der EZB im Hinblick auf die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber den nationalen…
Hat die EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates gemäß Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der…
Insbesondere ist die EZB zur Interaktion mit nationalen Behörden und Einrichtungen, mit Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union, mit relevanten…
Das Unionsrecht sieht noch keinen Verfahrensrahmen für die Bearbeitung von bei der EZB, den NCAs oder den nationalen Zentralbanken (NZBen) eingehenden Ersuchen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.