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Der Beschluss 2010/96/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Die EUTM Somalia unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auch andere Akteure der Union bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufträge im Bereich der Sicherheit und Verteidigung in Somalia, insbesondere die mit dem Beschluss 2012/389/GASP des Rates eingerichtete EUCAP Somalia im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EUTM Somalia erleichtert darüber hinaus die Unterstützung durch die mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates eingerichtete Europäische Friedensfazilität, insbesondere durch Beratung der nationalen Streitkräfte Somalias bei der Ermittlung der erforderlichen Hilfe, sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung dieser Hilfe.
In Artikel 10 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird angefügt:
Artikel 12 Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.