Erwägungsgrund 13 32024D0721BESCHLUSS (EU) 2024/721 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2024 zur Festlegung der Werte für die Einstufungen im Rahmen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/229 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1113) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2018/229 sollte daher aufgehoben und ersetzt werden.
Erwägungsgrund 14 32020D1325BESCHLUSS (EU) 2020/1325 DES RATES vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/510 aufgehoben werden —
Art. 6 32022D2460Aufhebung
Der Beschluss (EU) 2018/479 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben. Artikel 4 Absatz 2 des genannten Beschlusses gilt jedoch weiterhin für die gemäß dem…
Erwägungsgrund 12 32022D1244BESCHLUSS (EU) 2022/1244 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2015/2099 aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 49 32022R2371VERORDNUNG (EU) 2022/2371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 1082/2013/EU sollte daher aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden —
Erwägungsgrund 26 32021D2312BESCHLUSS (EU) 2021/2312 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2021 über die Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8773) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)
Im Interesse der Klarheit sollte der Beschluss (EU) 2018/672 mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben werden. Die Bestimmungen über Informations- und…