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Im Interesse der Klarheit sollte der Beschluss (EU) 2018/672 mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben werden. Die Bestimmungen über Informations- und Kontrollmaßnahmen sollten jedoch weiterhin bis zum 1. Juni 2022 gelten —
Der Beschluss 2013/755/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.
Der Beschluss (EU) 2018/672 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben. Artikel 4 des genannten Beschlusses gilt jedoch bis zum 1. Juni 2022.
Um Rechtsicherheit zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Änderungen ab dem in Artikel 24 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2020/637 angegebenen Datum, d. h.…
Der Beschluss (EU) 2022/366 wird mit Wirkung vom 4. Februar 2023 aufgehoben.
Da die Verordnung (EU) 2019/6 ab dem 28. Januar 2022 gilt, sollten die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten —
Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2016/835 mit Wirkung vom 28. Mai 2021 förmlich aufgehoben werden. Angesichts der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.