Erwägungsgrund 4 32022D2488
Der Beitritt eines neuen Mitglieds zum Übereinkommen nach Inkrafttreten des Übereinkommens erfordert die Zuteilung von Stimmen an das neue Mitglied im Internationalen Zuckerrat sowie die Anpassung der Stimmen der bisherigen Mitglieder im Einklang mit Artikel 25 des Übereinkommens.