Erwägungsgrund 6 32022D2488
Das Königreich Saudi-Arabien ist auf globaler Ebene ein wichtiger Akteur im Zuckersektor und ein wichtiger Handelspartner der Union im Bereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, einschließlich Zucker. Es liegt im Interesse der Union, dem Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Übereinkommen gemäß Artikel 25 des Übereinkommens zuzustimmen.