Erwägungsgrund 5 32022D2488
Am 16. Februar 2021 beantragte die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien förmlich den Beitritt zum Übereinkommen. Der Internationale Zuckerrat soll auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Internationalen Zuckerrat im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Übereinkommen festlegen.