Erwägungsgrund 7 32022D2488
Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Zuckerrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 festzulegen —
Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Zuckerrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 festzulegen —