Erwägungsgrund 3 32022D2572
Darüber hinaus verwies er auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung und forderte die Kommission auf, ihre Gesetzgebungsvorschläge auf gründliche Folgenabschätzungen zu stützen. Er erachtete es für notwendig, für Einheitlichkeit und Kohärenz zwischen den in der Strategie geplanten Maßnahmen und anderen damit zusammenhängenden politischen Maßnahmen und Strategien der Union zu sorgen. Der Rat unterstrich ferner, dass im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen, die in der Strategie vorgeschlagen werden, den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten nachhaltiger Lebensmittelsysteme angemessene Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der Union und der mit ihr zusammenhängenden Branchen.