Erwägungsgrund 4 32022D2572
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll ein ehrgeiziger Ansatz verfolgt werden, um den wachsenden gesellschaftlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Risiko von Pestiziden und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit Rechnung zu tragen. Er enthält neue Bestimmungen über die Verwendung von Pestiziden, alternativen nichtchemischen Schädlingsbekämpfungsmethoden und integriertem Pflanzenschutz. Mit dem Vorschlag werden rechtsverbindliche Reduktionsziele der Union von 50 % für die Verwendung von Pestiziden und das von ihnen ausgehende Risiko eingeführt, während die Mitgliedstaaten gleichzeitig verpflichtet werden, nationale Reduktionsziele festzulegen, um dieses Gesamtziel zu erreichen. Diese nationalen Ziele dürfen nur innerhalb der Parameter einer verbindlichen Formel von den 50%-Zielen der Union abweichen.