Erwägungsgrund 6 32022D2572
Der Rat nimmt Kenntnis von dem Non-Paper der Kommission über die Begriffsbestimmungen und den Anwendungsbereich der Bestimmungen zu empfindlichen Gebieten im Vorschlag für eine Verordnung vom 15. November 2022 über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und ihrem Vorschlag, das Ausmaß dieser Gebiete zu verringern, um die Durchführbarkeit eines Verbots oder eines Teilverbots der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in diesen Gebieten sicherzustellen, und insbesondere von dem Vorschlag, nitratempfindliche Gebiete von der Definition empfindlicher Gebiete auszunehmen. Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass weitere Daten und eine Analyse der Auswirkungen solcher Maßnahmen in den Gebieten, die als sensibel eingestuft werden könnten, sowie in Waldgebieten nach wie vor erforderlich wären.