Erwägungsgrund 7 32022D2572
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Wunsches, die Prüfung verschiedener fachlicher Aspekte des Vorschlags ohne unnötige Verzögerungen fortzusetzen, ist der Rat der Auffassung, dass eine Studie erforderlich ist, um die bestehende Folgenabschätzung zu dem Vorschlag im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, insbesondere den Nummern 12, 13 und 16 sowie Nummer 10 über die Anwendung von Artikel 241 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, zu ergänzen —