Erwägungsgrund 4 32022D0266
Der Rat hat am 24. Januar 2022 Schlussfolgerungen genehmigt, in denen er die fortgesetzten aggressiven Handlungen und Drohungen Russlands gegen die Ukraine verurteilt und Russland aufgefordert hat, eine Deeskalation der Lage herbeizuführen, sich an das Völkerrecht zu halten und über die bestehenden internationalen Mechanismen in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Der Rat wies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2021 hin und bekräftigte, dass jede weitere militärische Aggression seitens Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde, einschließlich eines breiten Spektrums an gegen bestimmte Bereiche und gegen einzelne Personen und Einrichtungen gerichteten restriktiven Maßnahmen, die in Abstimmung mit den Partnern erlassen würden.