Erwägungsgrund 8 32022D0266
Außerdem sollte der Handel mit Waren und Technologien zur Nutzung in bestimmten Bereichen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk beschränkt werden. Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sollten verboten werden.