Beschluss (EU) 2022/322 des Rates vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Der Hauptzweck der Änderung 91 von Anhang 10 Band IV des Abkommens von Chicago besteht darin, das bordseitige Kollisionswarnsystem (im Folgenden „ACAS“) X einzuführen und das Auftreten falscher ACAS-Warnmeldungen zu verringern.
Erwägungsgrund 10 32022D0322
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