Erwägungsgrund 9 32022D0322
Der Hauptzweck der Änderung 29 zu Anhang 9 des Abkommens von Chicago besteht darin, die Vorsorge der Staaten mit Blick auf künftige Pandemien zu verbessern, indem aus der COVID-19-Pandemie Lehren gezogen und geeignete Minderungsmaßnahmen im Falle künftiger Pandemien festgelegt werden. Die Änderung 29 befasst sich ferner mit der Bekämpfung des Menschenhandels durch SARP. Darüber hinaus enthält diese Änderung geringfügige, aber nützliche Änderungen der Bestimmungen des Anhangs 9 des Abkommens von Chicago in Bezug auf Rückholflüge und die Beförderung von Fluggästen mit Behinderungen im Luftverkehr sowie eine Änderung der Vermerke im Abschnitt über Fluggastdatensätze hinsichtlich des Begriffs „push“.