Erwägungsgrund 11 32022D0438
Mit den Änderungen wird den gegenwärtigen Bedenken im Hinblick auf das bestehende System der Investor-Staat-Streitbeilegung Rechnung getragen und werden die ICSID-Regeln wesentlich verbessert.
Mit den Änderungen wird den gegenwärtigen Bedenken im Hinblick auf das bestehende System der Investor-Staat-Streitbeilegung Rechnung getragen und werden die ICSID-Regeln wesentlich verbessert.