Erwägungsgrund 12 32022D0438
Der gemäß diesem Beschluss im Namen der Union zu vertretende Standpunkt berührt nicht das Hauptziel der Union und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich, nämlich einen ständigen multilateralen Investitionsgerichtshof einzurichten, wodurch das derzeitige Investitionsschiedssystem durch einen ständigen Mechanismus ersetzt würde —