Erwägungsgrund 4 32022D0443
Gemäß den Bedingungen der Anpassung c) können Norwegen und Liechtenstein Vorschriften über Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festlegen, wobei eine andere Systemgrenze als der in der Richtlinie geforderte Primärenergieverbrauch zu verwenden ist, sofern die in Anpassung c) festgelegten Bedingungen erfüllt sind.