Erwägungsgrund 5 32022D0443
Anpassung d) stellt sicher, dass das von Nutzern betriebene System der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in Norwegen zu gleichwertigen Ergebnissen führt wie von unabhängigen Sachverständigen ausgestellte Zertifikate, wie in Artikel 17 der Richtlinie gefordert.