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Nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erhalten die Mitglieder des Überwachungsausschusses gemäß der geltenden Regelung der Kommission ein Tagegeld; außerdem werden ihnen die Kosten erstattet, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen.