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Im Anschluss an ein Auswahlverfahren haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission davon überzeugt, dass die zu Mitgliedern des Überwachungsausschusses zu ernennenden Persönlichkeiten sowie die in die Reserveliste der potenziellen Mitglieder des Überwachungsausschusses aufzunehmenden Persönlichkeiten die Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit und ihre Erfahrung als ranghohe Juristen oder Ermittler oder in vergleichbarer Position in einem mit dem Tätigkeitsbereich des OLAF verwandten Bereich nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erfüllen. Die Rangfolge auf der Reserveliste bestimmt sich nach den von den jeweiligen Persönlichkeiten beim Auswahlverfahren erzielten Ergebnissen —
Im Anschluss an ein Auswahlverfahren haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission davon überzeugt, dass die zu Mitgliedern und potenziellen…
Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 setzt sich der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) aus…
Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 setzt sich der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) aus…
In Artikel 11 Absatz 2 der Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und (Euratom) Nr. 1074/1999 ist vorgesehen, dass sich der Überwachungsausschuss des Europäischen…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.