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Mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Siebte Umweltaktionsprogramm (im Folgenden „7. UAP“) aufgestellt. Das 7. UAP legt die Umweltagenda der Union für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 sowie eine langfristige Vision für 2050 dar.
Ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden „Siebtes Umweltaktionsprogramm“ oder „7. UAP“) wird wie im…
Wesentlich ist, dass die prioritären Ziele der Union für 2020 für 2020 festgelegt werden, und zwar im Einklang mit einer eindeutigen langfristigen Perspektive…
Mit diesem Beschluss wird ein allgemeines Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis zum 31. Dezember 2030 (im Folgenden „8. Umweltaktionsprogramm“ oder „8. UAP“)…
Die Kommission kam in ihrem Bericht vom 15. Mai 2019 über die Bewertung des 7. UAP zu dem Schluss, dass die Vision für 2050 und die vorrangigen Ziele nach wie…
Mit dem 8. UAP sollten die Ziele des europäischen Grünen Deals im Einklang mit dem langfristigen Ziel unterstützt werden, bis spätestens 2050 innerhalb der…
Das 7. UAP lief am 31. Dezember 2020 aus und gemäß dem darin genannten Artikel 4 Absatz 3 musste die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.