Erwägungsgrund 6 32022D0591
In seiner Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand betonte das Europäische Parlament dass, umgehende und ehrgeizige Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind und fordert die Kommission nachdrücklich auf konkrete Maßnahmen zu ergreifen, indem sie sicherstellt, dass alle einschlägigen künftigen Gesetzgebungs- und Haushaltsvorschläge vollständig auf das Ziel abgestimmt sind, die globale Erwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, und dass diese nicht zum Verlust an biologischer Vielfalt beitragen, und indem sie die Unstimmigkeiten der derzeitigen politischen Maßnahmen der Union in den Bereichen Klima- und Umweltnotstand beseitigt, insbesondere durch eine weitreichende Reform ihrer Investitionspolitik in den Bereichen Landwirtschaft, Handel, Verkehr, Energie und Infrastruktur.