Art. 20 32015D0443
Jede Kommissionsdienststelle und jedes Kabinett benennt einen lokalen Sicherheitsbeauftragten, der als Hauptkontaktstelle zwischen der Dienststelle und der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit in Bezug auf alle Fragen der Sicherheit in der Kommission dient. Gegebenenfalls können mehrere lokale Sicherheitsbeauftragte benannt werden. Nur Beamte oder Bedienstete auf Zeit können lokale Sicherheitsbeauftragte sein.
Als wichtigste Kontaktstelle für Sicherheitsfragen in seiner Kommissionsdienststelle oder seinem Kabinett erstattet der lokale Sicherheitsbeauftragte regelmäßig der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit und seinen Vorgesetzten über seine Dienststelle betreffende Sicherheitsfragen Bericht und meldet dieser unverzüglich alle etwaigen Sicherheitsvorfälle einschließlich solcher, in denen EU-VS oder vertrauliche Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen, möglicherweise Unbefugten zur Kenntnis gelangt sind.
In Fragen der Sicherheit von Kommunikations- und Informationssystemen arbeitet der lokale Sicherheitsbeauftragte mit dem lokalen Sicherheitsbeauftragten für Informatik seiner Kommissionsdienststelle, dessen Rolle und Zuständigkeiten im Beschluss C(2006) 3602 niedergelegt sind, zusammen.
Der lokale Sicherheitsbeauftragte trägt zu auf die spezifischen Bedürfnisse der Bediensteten, Auftragnehmer und sonstiger unter der Aufsicht seiner Kommissionsdienststelle arbeitender Personen zugeschnittenen Sicherheitsschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen bei.
Der lokale Sicherheitsbeauftragte kann im Falle erheblicher oder unmittelbarer Sicherheitsrisiken oder Notfälle auf Wunsch der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit mit spezifischen Aufgaben betraut werden. Der Generaldirektor oder der Direktor für Humanressourcen der Generaldirektion des lokalen Sicherheitsbeauftragten wird von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit von diesen spezifischen Aufgaben in Kenntnis gesetzt.
Die Zuständigkeiten des lokalen Sicherheitsbeauftragten berühren nicht die Rolle und die Zuständigkeiten der lokalen Sicherheitsbeauftragten für Informatik, der Arbeitsschutzbeauftragten, der Registraturkontrollbeauftragten oder anderer mit Sicherheitsaufgaben betrauter Personen. Der lokale Sicherheitsbeauftragte arbeitet mit diesen Personen zusammen, um einen kohärenten und stimmigen Sicherheitsansatz sowie einen wirkungsvollen Informationsfluss über Sicherheitsfragen in der Kommission zu gewährleisten.
Der lokale Sicherheitsbeauftragte hat direkten Zugang zu seinem Generaldirektor oder Dienststellenleiter; er berichtet seinem direkten Vorgesetzten. Er erhält eine Sicherheitsermächtigung für den Zugang zu EU-VS mindestens des Geheimhaltungsgrades SECRET UE/EU SECRET.
Zum Zwecke des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren veranstaltet die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit mindestens zweimal jährlich eine Konferenz der lokalen Sicherheitsbeauftragten, bei der für letztere Teilnahmepflicht besteht.