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Der RCO ist dafür verantwortlich, dass Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL und höher mit geeigneten Mitteln, gegebenenfalls in Anwesenheit von sicherheitsüberprüften Zeugen, vernichtet werden.
Der RCO protokolliert jegliche Vernichtung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher im Verschlusssachenregister und bewahrt die entsprechenden Vernichtungsbescheinigungen in der EU-VS-Registratur auf.