Erwägungsgrund 4 32022D0895
Um die Integrität des Unionsrechts zu schützen und den Fortbestand der Kohärenz zwischen den Regeln des Völkerrechts und denen des Unionsrechts sicherzustellen, ist es erforderlich, dass sich die Kommission neben den Mitgliedstaaten hinsichtlich derjenigen Angelegenheiten an den Verhandlungen über das umfassende internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken beteiligt, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen hat.