Erwägungsgrund 5 32022D0895
Der Rat hat am 22. März 2021 Schlussfolgerungen zur Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade angenommen. Darin erinnerte der Rat daran, dass mehrere Aspekte der Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffen könnten, indem er betont, dass er „das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität und die laufenden Arbeiten am zweiten Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen unterstütze und fördere. Er beteilige sich darüber hinaus weiterhin an einem multilateralen Austausch über Cyberkriminalität, u. a. auch im Rahmen von Prozessen im Zusammenhang mit dem Europarat, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (CCPCJ), um eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren und technischer Kenntnisse und der Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten, zu gewährleisten, wobei die Menschenrechte und Grundfreiheiten respektiert, gefördert und geschützt werden“.